Erweiterungsfächer können ergänzend zu einem grundständigen Lehramtsstudium zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugenommen werden: während oder nach Abschluss des Lehramtsstudiums.
Hinzunahme eines Erweiterungsstudiums während des Lehramtstudiums (vor Abschluss der Ersten Staatsprüfung):
Die Hinzunahme eines oder mehrerer Erweiterungsfächer während des Lehramtstudiums erfolgt über einen Fachwechsel. Für die Beantragung des Fachwechsels sind neben dem Antragsformular (PDF, 3.160 KB) ggf. folgende Unterlagen erforderlich:
Weiterführung eines bestehenden Erweiterungsstudiums bzw. Hinzunahme eines neuen Erweiterungsstudiums nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung:
Nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung muss die Weiterführung bereits bestehender Erweiterungsfächer bzw. die Hinzunahme neuer Erweiterungsfächer über einen erneuten Fachwechsel beantragt werden. Ohne diesen Fachwechsel erfolgt die Exmatrikulation auch aus bestehenden Erweiterungsfächern zum Ende des Semesters, in dem das grundständige Lehramtstudium abgeschlossen wurde.
Bei diesem Fachwechsel ist neben dem Antragsformular (PDF, 3.160 KB) sowie den oben genannten Unterlagen (falls erforderlich) grundsätzlich das Abschlusszeugnis (in Kopie) einzureichen. Die Notenmitteilung ist nicht ausreichend.